
Arbeitsrecht
Die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden durch eine Vielzahl von Gesetzen, Tarifbestimmungen, Betriebsvereinbarungen, arbeitsvertraglichen Vereinbarungen und betrieblichen Übungen bestimmt. Sie verändern sich stetig.
Gerade bei der Abänderung von vertraglichen Vereinbarungen – wie zum Beispiel bei Gehaltsreduzierungen und der Zuweisung einer neuen nicht vertraglich vereinbarten Tätigkeit – sollte der Arbeitnehmer auf jeden Fall unverzüglich rechtliche Schritte einleiten, um nicht durch den Einwand der Verwirkung mit der Geltendmachung seiner Rechte ausgeschlossen zu sein.
Soweit sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zur Wehr setzen will, muss er zwingend innerhalb einer 3 – Wochen – Frist, beginnend ab dem Zugang der Kündigungserklärung, eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht anstreben. Andernfalls wird die Kündigung wirksam.
Aber auch dem Arbeitgeber ist eine umfassende Beratung noch vor der Durchführung von unternehmerischen Entscheidungen anzuraten. So kann dem Arbeitgeber ein negativer Ausgang eines Kündigungsschutzverfahrens mit deren kostenintensiven Folgen erspart werden, wenn die in Betracht gezogene Kündigung eines Mitarbeiters im Vorfeld rechtlich überprüft wurde.
Aber auch bei der
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Aushandeln und Beurteilung von Aufhebungsverträgen
- Prozessführung in sonstigen arbeitsgerichtlichen Verfahren
- personellen Umstrukturierung
- Betriebsübergängen und
- Senkung der Lohnnebenkosten
stehe ich Ihnen gern als spezialisierte Rechtsanwältin im Arbeitsrecht beratend zur Verfügung.
"Es genügt nicht, nur Recht zu haben. Man muss es auch bekommen."
Kontakt
RECHTSANWÄLTIN
REGINA KLAUS
Lindenallee 1
37327 Leinefelde-Worbis/ OT Beuren
MAIL@RA-KLAUS.DE
FON: 03605 / 54 66 71
FAX: 03605 / 54 21 51