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Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht – auch das Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet – regelt die Rechtsbeziehungen der Kaufleute und deren Hilfspersonen untereinander. Oft kommt es aber gerade durch die mangelhafte Erfüllung von Verträgen hier zu rechtlichen Streitigkeiten. Sie können sich vor allem hier durch fachlich kompetente Beratung im Vorfeld sich vor finanzielle Einbußen schützen.

Gern berate ich Sie als spezialisierte Rechtsanwältin im Handelsrecht bei Vertragsgestaltungen, Geschäfts- und Lieferbedingungen und im Bereich des Forderungsmanagments.

In gesellschaftsrechtlichen Fragen berate ich Sie unter anderem gern im Vorfeld einer Unternehmensgründung, bei Streitigkeiten mit Mitgesellschaftern, bei Unternehmensumwandlungen sowie im Falle einer Unternehmensnachfolge.

"Es genügt nicht, nur Recht zu haben. Man muss es auch bekommen."

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    RECHTSANWÄLTIN
    REGINA KLAUS

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